Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs
Verhandlung gegen früheren Pfadfinder-Betreuer

Quelle: Steffen Schellhorn / epd bild - eingebettet von www.ekiba.de
Der Angeklagte habe eine starke Nähebeziehung zu den Jungen aufgebaut, deren Vertrauen er ausnutzte, um sie zu missbrauchen, sagte Staatsanwältin Nikola Novak bei der Verlesung der Anklageschrift am Montag in Freiburg. Die Jungen seien im Tatzeitraum zwischen acht und 14 Jahre alt gewesen. Er habe die Kinder manipuliert und ihnen gesagt, dass solche intimen Kontakte zu Erwachsenen normal sind.
Auf ablehnende Gefühle der Kinder oder Schmerzen sei er nicht eingegangen. Die Kinder hätten sich lange Zeit niemanden anvertraut, da sie um die Sympathie des Pfadfinderleiters fürchteten und sie hatten von einem "Schweigegelübde" gesprochen.
Den Angaben zufolge soll der angeklagte Christian L. zwei Jungen über seine Tätigkeit bei der Pfadfindergruppe "Lazarus von Schwendi" im Schwarzwaldort Staufen (Breisgau-Hochschwarzwald) kennengelernt haben, zwei weitere Jungen in einer Theatergruppe und auf einem Campingplatz. Die Übergriffe auf die Jungen sollen sich überwiegend in der Wohnung des Angeklagten ereignet haben. Ursprünglich beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft des Missbrauchs der vier Jungen in fast 700 Fällen. Die Jugendkammer des Landgerichts ließ 330 Taten zur Verhandlung zu.
Bei den Pfadfindern in Staufen leitete er von 1999 bis 2011 mit einer dreijährigen Unterbrechung die Gruppe "Wölflinge" mit Grundschulkindern von der ersten bis zur vierten Klasse. In der Zeit der Unterbrechung von 2004 bis 2007 lief gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Damals war der gelernte Krankenpfleger freigesprochen worden. Anschließend sei er von den Pfadfinderleitern gebeten worden, ob er nicht wieder einsteigen wolle, sagte der Angeklagte vor Gericht. Auflagen habe er keine bekommen.
Die Christliche Pfadfinderschaft Deutschland (CPD) bestätigte, dass der Beschuldigte und auch einzelne Betroffene Mitglieder der CPD-Gruppe in Staufen im Breisgau waren. Von dem Prozess erhoffen sich die Verantwortlichen "eine umfangreiche Aufklärung, insbesondere im Sinne der Betroffenen, denen weiteres Leid soweit möglich erspart bleiben soll", heißt es auf der Homepage.
Auch die Landeskirche sei in Gedanken bei den Opfern und hoffe auf umfassende Aufklärung durch das Gericht, sagte der Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Baden, Daniel Meier. Christian L. sei von allen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Pfadfinderarbeit entlassen worden, als der Kirchengemeinderat von dem ersten Verfahren erfahren habe, sagte Meier dem epd.
Nach der damaligen Gerichtsentscheidung habe die Kirchengemeinde keinen Anlass gesehen, die Entscheidungsfindung des Gerichts nachzuprüfen, sagte Meier weiter. Jetzt habe die Landeskirche jedoch einen externen Juristen beauftragt, der nach Abschluss des derzeit laufenden Verfahrens, den Prozess der damaligen Wiedereinstellung überprüfen soll.
Unabhängig vom laufenden Verfahren habe die Landeskirche zudem bereits 2013 eine Richtlinie zum Schutz des Kindeswohls beschlossen, sagte Meier. Darin würden alle Haupt- und Ehrenamtlichen verpflichtet, an einer Präventionsschulung teilzunehmen, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem gehe die Landeskirche das Thema Kinder- und Jugendschutz mit dem Schulungsprojekt "Alle Achtung" an. Wenn der Verdacht der Straftat eines sexuellen Missbrauchs bekannt wird, werde in Abstimmung mit den Betroffenen grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, erläuterte der Sprecher weiter.
Quelle: epd-Südwest
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