Bezirkskirchenrat

  
 
Aufgaben des Bezirkskirchenrats
 
Der Bezirkskirchenrat wird von der Bezirkssynode gewählt. Er ist das Leitungsgremium. Er trifft sich zu monatlichen Sitzungen und ist verantwortlich für alle Leitungsaufgaben, wie
  • Vorbereitung und Durchführung der Visitationen
  • Förderung des kirchlichen Lebens im Kirchenbezirk
  • Zusammenlegung und Errichtung von Pfarrstellen
  • Verwalten des Vermögens des Kirchenbezirks
  • Förderung der Ökumene
  • Mitwirkung bei der allgemeinen kirchlichen Aufsicht über die Gemeinden
Mitglieder des Bezirkskirchenrats 2026
  
Bezirkskirchenrat
Bezirkskirchenrat
Sekretärin und Landessynodale
Pfarrer und Landessynodaler ab Herbst 2026
Pfarrerin und Bezirkskirchenrätin
Stellvertreter der Dekanin
Stellvertreterin der Dekanin
Bezirkskirchenrätin
Bezirkskirchenrätin
Bezirkskirchenrat
Bezirkskirchenrat
Vorsitzender der Bezirkssynode
Pfarrer / Landessynodaler bis Herbst 2026
Bezirkskirchenrätin
Landessynodaler
Bezirkskirchenrat